Sie sind laut § 12 Satz 1 Nr. 1-3 BattVO (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattVO) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)) verpflichtet gebrauchte Batterien, beim Verkäufer zurückzugeben. Die gebrauchten Batterien können bei uns zurückgegeben werden.
Ost-Ersatzteile vertreibt Fahrzeugbatterien und ist dazu verpflichtet ein Pfand in Höhe von € 7,50 inkl. Mwst. zu erheben. Die ausgewiesenen Preise sind daher zzgl. Pfand zu sehen. Bei Erwerb einer Fahrzeugbatterie erhalten Sie von uns einen Kaufbeleg, dieser muss aufgehoben werden, um Ihnen später die Pfandgebühr erstatten zu können.
Rückgabe/ Erstattung Pfand
Die Rückgabe alter bzw. gebrauchter Batterien ist aufgrund der Gefahrengutverordnung im Versand nicht erlaubt.
Daher bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten zu Erstattung der Pfandgebühr:
- Sie geben die Batterie direkt in unserer Geschäftsstelle ab und erhalten das Pfand direkt zurück.
- Sie geben die Fahrzeugbatterie in einer kommunalen Sammelstelle kostenlos ab und lassen sich die Entsorgung auf dem Kaufbeleg quittieren bzw. dort einen Nachweis ausstellen.
Diesen senden Sie bitte mit Angabe Ihrer Bankverbindung an uns zurück. Dies ist per Email/ Fax oder Brief möglich.
In beiden Fällen wird das Pfand erstattet.
Bei weiteren Fragen zur Batterieverordnung wenden Sie sich bitte an uns.